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Hersteller-Audits: SAM consulting steht Ihnen zur Seite |
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Sobald Sie einen Rahmen- bzw. Volumenlizenzvertrag mit einem Softwarehersteller abschließen, sind Sie vertraglich dazu verpflichtet, Überprüfungen zuzulassen. Dabei behalten sich die Softwarehersteller das Recht vor, die Nutzung und Dokumentation der Nutzung der gekauften Software in Form eines Audits selbst zu prüfen oder durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen.
Ist ein Audit geplant, sendet der Softwarehersteller ein Ankündigungsschreiben zu. Darin werden Sie aufgefordert, innerhlab einer bestimmten Frist - bei Microsoft sind es z.B. 45 Tage - einen Termin für den Beginn des Audits zu nennen und eine Ablaufvereinbarung gegenzuzeichnen. Liegt ein Audit-Begehren eines Softwareherstellers vor, ist es sinnvoll, externen Rat einzuholen. Wir können mit Ihnen alle im Zusammenhang mit dem Audit stehenden Fragen abklären und erläutern Ihnen, welche Anforderungen gesetzlich zu erfüllen sind. Ferner können wir Hilfestellungen bieten, was den Ablauf des Audits angeht und entsprechende Gespräche mit dem Hersteller führen. Während der Vorbereitung und während des eigentlichen Audits unterstützen Sie in allen Punkten des Ablaufs und stellen sicher, dass zum einen die rechtlichen Vorgaben des Herstellers eingehalten werden, zum anderen auch Ihre Rechte gewahrt werden. Sie behalten im gesamten Prozess die Zügel in der Hand, während unser SAM-Team sicherstellt, dass das Audit in Ihrem Sinne durchgeführt - mit dem bestmöglichen Ergebnis für Sie.
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